Unterstützung für ein deutsches Anti Korruption Gesetz

Psychiater, die Bestechungsgelder von Pharmaunternehmen annehmen oder falsche Heilmittel fördern, werden jetzt nicht mehr leicht davonkommen.

In Deutschland zahlten die Pharmaunternehmen im Jahr 2015 mehr als 575 Millionen Euro an Ärzte, Apotheker und medizinische Einrichtungen für Vorträge, Beratung, Reisekosten, Tagungsgebühren und im Wesentlichen für die Verschreibung der "richtigen" Pille.
In Deutschland zahlten die Pharmaunternehmen im Jahr 2015 mehr als 575 Millionen Euro an Ärzte, Apotheker und medizinische Einrichtungen für Vorträge, Beratung, Reisekosten, Tagungsgebühren und im Wesentlichen für die Verschreibung der "richtigen" Pille.

Mit 54 Millionen Menschen weltweit, die sich mit Antidepressiva beschäftigen, von denen bekannt ist, dass sie gewalttätiges und mörderisches Verhalten verursachen, haben Psychiater ihren hippokratischen Eid zugunsten des Profits längst aufgegeben.


In Deutschland zahlten die Pharmaunternehmen im Jahr 2015 mehr als 575 Millionen Euro an Ärzte, Apotheker und medizinische Einrichtungen für Vorträge, Beratung, Reisekosten, Tagungsgebühren und im Wesentlichen für die Verschreibung der "richtigen" Pille.


Während solche Bestechungsgelder von Ärzten in vielen Bereichen der Medizin angeboten und akzeptiert werden, ist diese Korruption nirgendwo so offensichtlich wie in der Psychiatrie. Nach Recherchen der Zeitschrift SPIEGEL haben 35 von 37 Direktoren deutscher Universitätspsychiatrien solche Zahlungen akzeptiert.


Angetrieben von der jahrelangen Kampagnenarbeit und Einreichung von Beschwerden und Whitepapers bei 3.394 Gesetzgebern und Regierungsvertretern sowie der Zusammenarbeit mit Anwälten, Ärzten und Antikorruptionsspezialisten hat der Bundesrat ein neues "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" verabschiedet.

 

Mit diesem Gesetz werden die Anti-Korruptionsbestimmungen des Strafgesetzbuches geändert, um die Reichweite des Kodex auf das Gesundheitswesen auszudehnen. Das Gesetz schließt eine Lücke, die es Ärzten ermöglicht, "Boni" für eine erhöhte Verschreibung von Medikamenten eines Unternehmens zu akzeptieren.

 

Solche Fälle sind nun strafrechtlich relevant und mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sowohl für den Bestochenen als auch für den Bestochenen zu ahnden.
Quelle: CCHR